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Lager, den Gang runter fotografiert

Rücknahme von Industrieverpackungen in Deutschland

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) bei der Wacker Chemie AG

Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen“ („Verpackungsgesetz – VerpackG") verpflichtet Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von verpackten Waren zur Rücknahme und Verwertung der Packmittel nach dessen Verwendung.

 

Hersteller ist in diesem Zusammenhang das Unternehmen, welches die Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt.

Das deutsche Verpackungsgesetz unterscheidet grundlegend zwischen system-beteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen fallen typischerweise im privaten Haushalt an und können über die kommunalen Strukturen bzw. das Duale System entsorgt werden.

Nicht-Systembeteiligungspflichtige Verpackungen , z.B. Verpackungen mit rein gewerblichem Charakter, systemunverträgliche Verpackungen sowie Verpackungen von schadstoffhaltigen Füllgütern, fallen nicht in den Bereich der kommunalen Entsorgung.
Für diese gilt die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rücknahme und Verwertung durch den Hersteller und Vertreiber als "Erstinverkehrbringer".

Beauftragter Dritter

Um einer Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflicht nachzukommen und die Anforderungen des Verpackungsgesetzes zu erfüllen, ist die Beauftragung Dritter möglich.

Die Rücknahme erfolgt je nach Verpackungsart bzw. -größe durch Verwertungsgesellschaften, Unternehmen der Rekonditionierbranche, oder den Hersteller der Verpackung.

Rechtliche Verpflichtungen des Entleerers

Der Gesetzgeber hat die Rücknahmepflicht für den Hersteller und Vertreiber geregelt, aber keine Rückgabepflicht für den Entleerer erlassen. Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme der Rücknahmeeinrichtungen für unsere Kunden freiwillig ist. In jedem Falle trägt der Abfallbesitzer die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges.

Auf dieser Website sind die Rücknahmesysteme zusammengestellt, die für die bundesweite Rücknahme und Verwertung von Industrieverpackungen zur Verfügung stehen.
Wir wollen Ihnen, unseren Kunden, effiziente Entsorgungswege anbieten, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit gebrauchten Verpackungen gewährleisten.
Zur Schonung der globalen Ressourcen und Wahrung des Schutzes des Menschen durch sorgfältigen Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern, bitten wir Sie, auf dieser Website genannten Entsorgungswege, wann immer möglich, zu nutzen.

Grundsätzliche Rücknahmevoraussetzungen und Hinweise

Bei der Rückgabe von Verpackungen gelten grundsätzlich folgende Rücknahmebedingungen unabhängig von der Verpackungsart und -größe. Die Verantwortung zur Einhaltung obliegt dem industriell/ gewerblichen Entleerer der Verpackung.

  • Die Verpackungen müssen restentleert sein, sprich deren Inhalt muss bestimmungsgemäß ausgeschöpft worden sein. Folglich muss sie so entleert werden, dass sie rieselfrei, tropffrei und spachtelrein ist. Weiterhin dürfen keine Reste vorhanden sein, die freigesetzt werden können.
  • An der Außenseite der Verpackungen dürfen keine Rückstände des Füllguts anhaften.
  • Die Verpackung muss, sofern diese über eine Verschlusseinrichtung verfügt, ordnungsgemäß verschlossen sein.
  • Die Verpackung muss das Produktetikett und ggf. die Gefahrgutkennzeichnung des letzten Füllguts lesbar und vollständig sichtbar tragen. Auf Verlangen sind die Sicherheitsdatenblätter des letzten Füllguts zur Verfügung zu stellen.
  • Die Befüllung mit Fremdstoffen ist nicht erlaubt.

Zurückgenommen werden Verpackungen, die mit schadstoffhaltigen und nicht schadstoffhaltigen Füllgüter befüllt waren, soweit es sich um nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen handelt.
Nicht zurückgenommen werden Verpackungen explosionsgefährlicher oder radioaktiver Füllgüter.

Weitere Ausnahmen werden vertraglich ausdrücklich von den Rücknahmelösungen vorgegeben.

Alle Rücknahmepartner fordern ein Liefer-, Annahme- oder Rückgabeprotokoll als Basis ihres Mengenstromnachweises.

Zusätzlich sind die Rücknahmebedingungen des jeweiligen Rücknahmesystems einzuhalten.

Industrieverpackungen, die die vorgenannten Rücknahmebedingungen nicht erfüllen, können, sofern nicht anders vereinbart, zurückgewiesen werden.
Abweichende Regelungen können hier im Einzelfall getroffen werden.

Unterscheidung rekonditionierfähige und nicht-rekonditionierfähige Verpackungen

Nicht-Systembeteiligungspflichtige Verpackungen werden in rekonditionierfähige (wiederverwendbare) bzw. nicht-rekonditionierfähige (verwertbare) unterschieden.

Die folgenden Verpackungen sind der jeweiligen Kategorie zugeordnet:

Rekonditionierfähige Verpackung

  • Kombi-IBC
  • Holzpaletten
  • 200l PE- und Stahlgebinde

Nicht-rekonditionierfähige Verpackung

  • Stahl- und Weißblechgebilde < 200l
  • Papiersäcke
  • Pappe und Wellpappe
  • Folien, Flexible Schüttgutbehälter (Big Bag), PE Gebinde < 200l, Fibre Drums, Verundverpackungen

Rekonditionierfähige Verpackung

Wie oben dargestellt gehören zur rekonditionierfähigen Verpackung Kombi-IBC , 200l PE- und Stahlgebinde sowie Holzpaletten . Diese Art von Verpackungen werden vorrangig von den Herstellern oder spezialisierten Unternehmen der Rekonditionierbranche zurückgenommen.

Diese Mitglieder der Rekonditionierbranche verpflichten sich einer nachhaltigen und umweltverträglichen Art des Wirtschaftens und einem verantwortlichen Umgang mit den Verpackungen und eventuellen Füllgutrückständen.

Ergänzend zu den aufgeführten allgemeingültigen Rücknahmebedingungen gelten für die rekonditionierfähigen Verpackungen, sofern zutreffend, folgende zusätzlich:

  • Die Verpackungen dürfen keine gravierenden Deformationen oder Beschädigungen aufweisen.
  • Beim Transport sind alle Gebinde stehend mit der Öffnung nach oben zu lagern.
  • Die Befüllung mit Fremdstoffen ist nicht erlaubt.
  • Die Gebinde sind nach der Entleerung bzw. Vorbehandlung zu verschließen.
  • Vorgespülte oder neutralisierte Gebinde sind als solches zu kennzeichnen.
  • Auf Verlangen sind die Sicherheitsdatenblätter des letzten Füllguts zur Verfügung zu stellen.
  • Die Kennzeichnung (z.B. Produkt-Label) hat dem letzten Füllgut zu entsprechen und darf nicht entfernt werden.
  • Inliner müssen entnommen werden.

Erlöse/Kosten werden zwischen dem Entleerer und dem Rekonditionierer vereinbart und ausgeglichen.

Kombi-IBC

gem. Rücknahmeticket bzw. Rücknahmehinweis auf Kombi-IBC

Verpackungen aus Kunststoff und Stahl >200l

  • VDF- Verband der deutschen Fass- und Industrieverpackungsrekonditionierung e.V. ( https://www.vdf-net.de/)
    Tel. +49 (0) 2 11 / 4 54 65 24
    info@vdf-net.de
  • VMS – Verpackungsrücknahme mit System. e.V. ( http://www.verpackungsruecknahme.de/)
    Tel. +49 (0) 2131/272999
    info@verpackungsruecknahme.de
  • VIV- Verwertungsgemeinschaft Industrieverpackungen ( https://www.viv-net.de/)
    Tel. (0 40) 7 31 06 70
    Fax (0 40) 7 32 17 96
    info@viv-net.de

Paletten

Nicht-rekonditionierfähig

Zur Klasse der nicht-rekonditionierfähigen Verpackungen zählen wie oben genannt, die Kleingebinde unter 200l aus Stahl und PE , Fibertrommeln , Big Bags , sonstige Kunststoffverpackung , Papiersäcke sowie Verpackungen aus Wellpappe .

Stahl- und Weissblechkleingebinde <200l

Für die Rücknahme von Verpackungen dieser Kategorie nutzt WACKER den Dienstleister KBS. Entsprechend können alle Verpackungen, die das zugehörige Logo tragen, über diesen zurückgegeben werden.

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Papiersäcke

Für die Rücknahme von Verpackungen dieser Kategorie nutzt WACKER den Dienstleister Interzero Repasack GmbH. Entsprechend können alle Verpackungen, die den unten genannten Rücknahmebedingungen entsprechen, über diesen zurückgegeben werden.

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Pappe und Wellpappe

Für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen dieser Kategorie wird von der „Organisation für Wertstoffentsorgung“ kurz RESY (für Recycling System) garantiert. Lizenznehmer des RESY-Zeichens sind unsere Kartonagenhersteller.

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Big Bags, Folien und Kunststoffgebinde <200l

Für die Rücknahme von Verpackungen dieser Kategorien nutzt WACKER den Dienstleister RIGK. Entsprechend können alle Verpackungen der nachfolgend aufgeführten Kategorien ungeachtet einer Kennzeichnung durch RIGK zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt werden.

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