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Rücknahme von Industrieverpackungen in Deutschland
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) bei der Wacker Chemie AG
Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen“ („Verpackungsgesetz – VerpackG") verpflichtet Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von verpackten Waren zur Rücknahme und Verwertung der Packmittel nach dessen Verwendung.
Hersteller ist in diesem Zusammenhang das Unternehmen, welches die Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt.
Das deutsche Verpackungsgesetz unterscheidet grundlegend zwischen system-beteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen fallen typischerweise im privaten Haushalt an und können über die kommunalen Strukturen bzw. das Duale System entsorgt werden.
Nicht-Systembeteiligungspflichtige Verpackungen
, z.B. Verpackungen mit rein gewerblichem Charakter, systemunverträgliche Verpackungen sowie Verpackungen von schadstoffhaltigen Füllgütern, fallen nicht in den Bereich der kommunalen Entsorgung.
Für diese gilt die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rücknahme und Verwertung durch den Hersteller und Vertreiber als "Erstinverkehrbringer".
Beauftragter Dritter
Um einer Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflicht nachzukommen und die Anforderungen des Verpackungsgesetzes zu erfüllen, ist die Beauftragung Dritter möglich.
Die Rücknahme erfolgt je nach Verpackungsart bzw. -größe durch Verwertungsgesellschaften, Unternehmen der Rekonditionierbranche, oder den Hersteller der Verpackung.
Rechtliche Verpflichtungen des Entleerers
Der Gesetzgeber hat die Rücknahmepflicht für den Hersteller und Vertreiber geregelt, aber keine Rückgabepflicht für den Entleerer erlassen. Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme der Rücknahmeeinrichtungen für unsere Kunden freiwillig ist. In jedem Falle trägt der Abfallbesitzer die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges.
Auf dieser Website sind die Rücknahmesysteme zusammengestellt, die für die bundesweite Rücknahme und Verwertung von Industrieverpackungen zur Verfügung stehen.
Wir wollen Ihnen, unseren Kunden, effiziente Entsorgungswege anbieten, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit gebrauchten Verpackungen gewährleisten.
Zur Schonung der globalen Ressourcen und Wahrung des Schutzes des Menschen durch sorgfältigen Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern, bitten wir Sie, auf dieser Website genannten Entsorgungswege, wann immer möglich, zu nutzen.
Grundsätzliche Rücknahmevoraussetzungen und Hinweise
Bei der Rückgabe von Verpackungen gelten grundsätzlich folgende Rücknahmebedingungen unabhängig von der Verpackungsart und -größe. Die Verantwortung zur Einhaltung obliegt dem industriell/ gewerblichen Entleerer der Verpackung.
Zurückgenommen werden Verpackungen, die mit schadstoffhaltigen und nicht schadstoffhaltigen Füllgüter befüllt waren, soweit es sich um nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen handelt.
Nicht zurückgenommen werden Verpackungen explosionsgefährlicher oder radioaktiver Füllgüter.
Weitere Ausnahmen werden vertraglich ausdrücklich von den Rücknahmelösungen vorgegeben.
Alle Rücknahmepartner fordern ein Liefer-, Annahme- oder Rückgabeprotokoll als Basis ihres Mengenstromnachweises.
Zusätzlich sind die Rücknahmebedingungen des jeweiligen Rücknahmesystems einzuhalten.
Industrieverpackungen, die die vorgenannten Rücknahmebedingungen nicht erfüllen, können, sofern nicht anders vereinbart, zurückgewiesen werden.
Abweichende Regelungen können hier im Einzelfall getroffen werden.
Unterscheidung rekonditionierfähige und nicht-rekonditionierfähige Verpackungen
Nicht-Systembeteiligungspflichtige Verpackungen werden in rekonditionierfähige (wiederverwendbare) bzw. nicht-rekonditionierfähige (verwertbare) unterschieden.
Die folgenden Verpackungen sind der jeweiligen Kategorie zugeordnet:
Rekonditionierfähige Verpackung
Nicht-rekonditionierfähige Verpackung
Rekonditionierfähige Verpackung
Wie oben dargestellt gehören zur rekonditionierfähigen Verpackung Kombi-IBC , 200l PE- und Stahlgebinde sowie Holzpaletten . Diese Art von Verpackungen werden vorrangig von den Herstellern oder spezialisierten Unternehmen der Rekonditionierbranche zurückgenommen.
Diese Mitglieder der Rekonditionierbranche verpflichten sich einer nachhaltigen und umweltverträglichen Art des Wirtschaftens und einem verantwortlichen Umgang mit den Verpackungen und eventuellen Füllgutrückständen.
Zusätzliche Rücknahmebedingungen
Ergänzend zu den aufgeführten allgemeingültigen Rücknahmebedingungen gelten für die rekonditionierfähigen Verpackungen, sofern zutreffend, folgende zusätzlich:
Kosten
Erlöse/Kosten werden zwischen dem Entleerer und dem Rekonditionierer vereinbart und ausgeglichen.
Kontakte
Kombi-IBC
gem. Rücknahmeticket bzw. Rücknahmehinweis auf Kombi-IBC
Verpackungen aus Kunststoff und Stahl >200l
Paletten