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WACKER will Beteiligung an Siltronic reduzieren
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, WEITERGABE ODER VERBREITUNG, GANZ ODER TEILWEISE, IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN ANGEBOT ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN IST.
DIESE BEKANNTMACHUNG STELLT KEIN ANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN IN EINER JURISDIKTION DAR, EINSCHLIESSLICH DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, SÜDAFRIKA, AUSTRALIEN ODER JAPAN. WEDER DIESE BEKANNTMACHUNG NOCH DEREN INHALT BILDEN DIE GRUNDLAGE FÜR EIN ANGEBOT ODER EINE VERPFLICHTUNG GLEICH WELCHER ART IN EINER JURISDIKTION ODER SOLLTEN IM ZUSAMMENHANG DAMIT HERANGEZOGEN WERDEN.
- Beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren für Verkauf von rund 1,8 Millionen Siltronic-Aktien gestartet
- Transaktion stärkt Finanzlage von WACKER und schafft zusätzlichen Spielraum, um in künftiges Wachstum zu investieren
- WACKER bleibt auch nach der Transaktion größter Anteilseigner
München, 26. Mai 2026 – Die Wacker Chemie AG („WACKER“) beabsichtigt, im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens rund 1,8 Millionen Aktien der Siltronic AG („Siltronic“) zu veräußern. Das entspricht rund 6 Prozent des Grundkapitals von Siltronic. Das Angebot richtet sich ausschließlich an qualifizierte Anleger und internationale institutionelle Anleger.
Die Platzierung wird unmittelbar nach dieser Bekanntgabe gestartet. Preissetzung und Zuteilung werden kurz nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens erwartet. Eine weitere Mitteilung wird veröffentlicht, sobald der Preis für die Transaktion festgelegt wurde.
„Mit dem Erlös aus der Transaktion stärken wir unsere Finanzlage und schaffen zusätzlichen Spielraum, um in künftiges Wachstum von WACKER zu investieren“, sagt WACKER CEO Christian Hartel.
WACKER hält derzeit 30,83 Prozent des ausgegebenen Grundkapitals von Siltronic und wird nach Abschluss der Transaktion weiterhin der größte Anteilseigner von Siltronic bleiben. Die Aktien von Siltronic sind am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN Code: DE000WAF3001).
WACKER hat sich gegenüber der im Rahmen der Transaktion mandatierten Bank (BofA Securities als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner) verpflichtet, in den nächsten 90 Tagen keine weiteren Siltronic-Aktien abzugeben, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen bzw. einer entsprechenden Befreiung durch BofA Securities.
Wichtiger regulatorischer Hinweis
Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung, Weitergabe oder Verbreitung in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Kanada, Südafrika, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig wäre. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, und Personen, die in den Besitz dieses Dokuments oder der hierin genannten Informationen gelangen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Eine Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Die hierin genannten Wertpapiere sind nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert worden und eine solche Registrierung ist nicht vorgesehen; sie dürfen in den Vereinigten Staaten ohne eine solche Registrierung oder ohne Vorliegen einer Befreiung von der Registrierungspflicht weder angeboten noch verkauft werden. Weder dieses Dokument noch die hierin enthaltenen Informationen stellen ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar oder bilden einen Teil davon. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung findet nicht statt.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges nachfolgendes Angebot ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektverordnung sind („Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke bezeichnet der Ausdruck „Prospektverordnung" die Verordnung (EU) 2017/1129. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, die (i) professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten im Sinne von Artikel 19 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order") haben, oder (ii) die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen, oder (iii) denen diese Bekanntmachung anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln und sich nicht auf diese verlassen.
BofA Securities Europe SA (der „Sole Bookrunner") oder eines ihrer verbundenen Unternehmen oder Vertreter geben weder ausdrücklich noch stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung oder sonstiger schriftlicher oder mündlicher Informationen ab, die interessierten Parteien oder deren Beratern zugänglich gemacht oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und übernehmen diesbezüglich keinerlei Verantwortung oder Haftung; eine diesbezügliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien der Siltronic (die „Aktien") können der Sole Bookrunner und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen als Eigenhändler Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien für eigene Rechnung einbehalten, kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus können der Sole Bookrunner oder seine jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanztransaktionen und Swaps mit Investoren abschließen, im Rahmen derer der Sole Bookrunner (oder seine verbundenen Unternehmen) jeweils Aktien erwerben, halten oder veräußern können. Der Sole Bookrunner beabsichtigt keine Offenlegung des Umfangs solcher Investitionen oder Transaktionen, es sei denn, er unterliegt einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen ausschließlich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Vollumfänglichkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit oder Vollständigkeit verlassen. Diese Bekanntmachung erhebt nicht den Anspruch, die Risiken (direkte oder indirekte) zu benennen oder aufzuzeigen, die mit einer Anlage in die Aktien verbunden sein können. Jede Anlageentscheidung im Zusammenhang mit den Aktien darf ausschließlich auf der Grundlage aller öffentlich zugänglichen Informationen zu den Aktien (die vom Sole Bookrunner nicht unabhängig überprüft worden sind) getroffen werden.
Der Sole Bookrunner handelt im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot der Aktien ausschließlich im Auftrag von WACKER und nicht für andere Personen. Er übernimmt gegenüber keiner anderen Person die Verantwortung für die Bereitstellung des seinen Kunden gewährten Schutzes und erteilt keiner anderen Person Beratung im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot der Aktien.
Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung von WACKER beruhen. Obwohl wir annehmen, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir nicht dafür garantieren, dass die Erwartungen sich auch als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, gehören u. a.: Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld, Wechselkurs- und Zinsschwankungen, Einführung von Konkurrenzprodukten, mangelnde Akzeptanz neuer Produkte oder Dienstleistungen und Änderungen der Geschäftsstrategie. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen durch WACKER ist weder geplant noch übernimmt WACKER die Verpflichtung dafür.
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