SILRES® BS 46


SILRES® BS 46 wird dem Anmachwasser des Gipses zugesetzt. Bereits mit einer Zusatzmenge von 0,2-0,8%, bezogen auf den Gipseinsatz, wird die Wassersaugfähigkeit stark herabgesetzt, so wie es in der DIN EN 520 gefordert wird.
Die hydrophobierende Wirkung von SILRES® BS 46 hängt ab von der Gipssorte, dem Wasser-Gips-Faktor und Zusätzen wie Stärke / Cellulose oder Schaumbildner, so dass keine allgemein gültigen Angaben zur Dosierung von SILRES® BS 46 gemacht werden können. Zur Festlegung der benötigten Zusatzmenge sind deshalb stets Vorversuche notwendig.
Alkalische Bestandteile des Gipses können zur Verminderung des Raumgewichts und der Wasserabweisung der Elemente führen.
SILRES® BS 46 wird nicht zur Oberflächenbehandlung von Gipsbauelementen empfohlen.

Schemarezeptur für Laborversuche: 2,50g SILRES® BS 46 werden mit einem Turbinenrührer (Drehzahl mindestens 1000 min-1) 30 Sekunden lang in 400g entionisiertes Wasser eingerührt. Zu dieser Suspension werden 500g Stuckgips gegeben. Die Mischung wird eine Minute lang mit dem Flügelrührer gerührt und dann anschließend in runde PVC-Formen (Durchmesser: 8cm, Höhe: 2cm) ausgegossen.

Nach dem Abbinden werden die Proben entschalt und 24 Stunden in einem Abluft-Trockenschrank mit geöffneter Klappe bei 40°C getrocknet. Anschließend werden die Proben sechs Tage bei Raumtemperatur getrocknet in dieser Zeit erreichen sie Gewichtskonstanz.

Zur Bestimmung der Wasseraufnahme werden die Proben waagrecht so in entionisiertes Wasser gelegt, dass sie von 5cm Wasser bedeckt sind (DIN EN 520). Nach zwei Stunden werden sie herausgenommen, von oberflächlich anhaftendem Wasser befreit und gewogen. Es wird der Mittelwert für die Wasseraufnahme von mindestens drei Proben gebildet Regelfall unter 8%, bezogen auf das Trockengewicht der Gipsprobe vor der Wasserlagerung. Nicht imprägnierte Proben, die nach der gleichen Arbeitsvorschrift gefertigt wurden, zeigen eine Wasseraufnahme von etwa 50%.


Hydrophobierung von Gipsbauelementen und Gipskartonplatten.

Lagerung

SILRES® BS 46 muss im dicht verschlossenen Originalgebinde gelagert werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum der jeweiligen Charge ist auf dem Produktetikett angegeben. Eine Lagerung über den auf dem Produktetikett angegebenen Zeitraum hinaus bedeutet nicht notwendigerweise, dass die Ware unbrauchbar ist. Eine Überprüfung der für den jeweiligen Einsatzzweck erforderlichen Eigenschaftswerte ist jedoch in diesem Falle aus Gründen der Qualitätssicherung unerlässlich.

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