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Hinweisgebersystem

Haben Sie Kenntnis von Gesetzes- bzw. Regelverstößen und wissen nicht, was Sie tun können? Sie können WACKER auf derartige Verstöße hinweisen. Dies geht schriftlich, telefonisch oder auch persönlich und auf Wunsch anonym. Wir sprechen hierbei unsere Mitarbeiter und Führungskräfte, aber auch Geschäftspartner und sonstige Dritte an.

Alle Infos zum Hinweisgebersystem

Sehr wichtig ist: Wir betonen, dass niemand durch eine unwahre Meldung bewusst beschädigt werden darf, denn dies hieße ja selbst eine Denunziation zu begehen. Wer dagegen aber im nachvollziehbaren Glauben handelt, das Richtige zu tun, dem kann später hieraus kein Vorwurf gemacht werden. Hinweisgeber sind in Europa sogar gesetzlich geschützt! Meldungen müssen allerdings belegbar sein – nur so kann das Unternehmen wirksam Maßnahmen ergreifen, um Verstöße abzustellen. Bloße Behauptungen helfen uns in den seltensten Fällen!

Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten, wie schon immer, auch direkt an die Führungskräfte, die Compliance-Organisation oder auch die Arbeitnehmervertreter gemeldet werden.

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Zusätzliche Option für USA - Telefonische Hinweisabgabe – Callcenter

Callcenter USA: + 1 844 680 3968

Weitere Informationen

Vision & Ziele

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Verantwortlich:

Wacker Chemie AG

Compliance & Data Protection
Dr. Frank Böckelmann
Chief Compliance Officer

Public Law & Regulatory Affairs
Dr. Christoph Sahm

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