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EMISSIONSPREIS DER SILTRONIC-AKTIE AUF 30 EURO JE AKTIE FESTGELEGT
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 10. Juni 2015
Wacker Chemie AG / Siltronic AG / Börsengang / Emissionspreis
EMISSIONSPREIS DER SILTRONIC-AKTIE AUF 30 EURO JE AKTIE FESTGELEGT
Der WACKER-Konzern („WACKER“), derzeitiger Eigentümer der Siltronic AG („Siltronic“), und Siltronic haben heute gemeinsam mit den Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners den Emissionspreis der angebotenen Siltronic-Aktien auf 30 € je Aktie festgelegt. Die Preisspanne wurde am 28. Mai 2015 auf 30 € bis 38 € festgelegt.
Im Rahmen des Angebots werden insgesamt 11.000.000 Aktien platziert. Davon stammen 5.000.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung von Siltronic und 6.000.000 Aktien aus dem Bestand von WACKER. Zusätzlich besteht eine Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von 1.650.000 Aktien, ebenfalls aus dem Bestand von WACKER.
Sofern die Konsortialbanken diese Option vollständig ausüben, erhöht sich die Gesamtzahl der abgegebenen Aktien auf 12.650.000. Das Gesamtvolumen der Emission beträgt rund 330 Mio. € ohne Berücksichtigung der Aktien aus der Mehrzuteilungsoption bzw. rund 380 Mio. € bei vollständig ausgeübter Mehrzuteilungsoption.
Der Anteil des Streubesitzes (Free Float) an Siltronic wird bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption 42,2 Prozent des Grundkapitals nach Kapitalerhöhung betragen. WACKER wird in diesem Fall weiterhin 57,8 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft halten. Der abgebende Aktionär WACKER hat sich für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem ersten Handelstag verpflichtet, ohne Zustimmung der Joint Global Coordinators keine weiteren Siltronic-Aktien zu veräußern und auch keine Kapitalerhöhung oder vergleichbare Kapitalmaßnahmen bei Siltronic durchzuführen. Die Siltronic-Aktien werden voraussichtlich am 11. Juni 2015 erstmals im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel WAF und der ISIN DE000WAF3001 gehandelt werden.
Hierin erwähnte Wertpapiere der Wacker Chemie AG und der Siltronic AG sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht Gegenstand dieser Gesetze ist, angeboten und verkauft.
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