Alle Infos zum Hinweisgebersystem
Sehr wichtig ist: Wir betonen, dass niemand durch eine unwahre Meldung bewusst beschädigt werden darf, denn dies hieße ja selbst eine Denunziation zu begehen. Wer dagegen aber im nachvollziehbaren Glauben handelt, das Richtige zu tun, dem kann später hieraus kein Vorwurf gemacht werden. Hinweisgeber sind in Europa sogar gesetzlich geschützt! Meldungen müssen allerdings belegbar sein – nur so kann das Unternehmen wirksam Maßnahmen ergreifen, um Verstöße abzustellen. Bloße Behauptungen helfen uns in den seltensten Fällen!
Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten, wie schon immer, auch direkt an die Führungskräfte, die Compliance-Organisation oder auch die Arbeitnehmervertreter gemeldet werden.
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zum Hinweisgebersystem
Zusätzliche Option für USA - Telefonische Hinweisabgabe – Callcenter
Callcenter USA: + 1 844 680 3968
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Vision & Ziele
Verantwortlich:
Wacker Chemie AG
Compliance & Data Protection
Dr. Frank Böckelmann
Chief Compliance Officer
Public Law & Regulatory Affairs
Dr. Christoph Sahm