Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!

Mehr erfahren about Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!

Mehr efahren about Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Grundversorgung

Freiwillige Höherversicherung

Riester-Rente

Immobiliendarlehen

icon_grundversorgung

Grundversorgung

icon_freiwillige_hoeherversicherung

Freiwillige Höherversicherung

icon_riester_rente

Riester-Rente

icon_immobilien_darlehen

Immobiliendarlehen

Vorsorge in einer starken Gemeinschaft

Von Mensch zu Mensch — die Altersvorsorge unserer Mitglieder und der Beitrag zur Absicherung des Lebensstandards im dritten Lebensabschnitt sind für uns nicht nur Zahlen und Fakten, sondern eine Herzensangelegenheit. Möglich macht dies die starke Gemeinschaft der Versicherten und eine weitsichtige und ausgewogene Anlagenstrategie. Allen voran steht die Wacker Chemie AG als solides Trägerunternehmen.

icon_zahlen_1
Versicherte
icon_zahlen_2
Leistungsempfänger
icon_zahlen_3
Mio. Euro ausbezahlte Leistungen
icon_zahlen_4
Mio. Euro Kapitalanlagen nach Marktwert
icon_zahlen_5
%
Prozent Marktwertrendite

Zahlen: Stand 31.12.2022

Wichtiges zur betrieblichen Altersversorgung

Allgemeine Informationen zum Altersversorgungssystem gemäß § 3 der Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung

Transparenz für den Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien gem. Offenlegungsverordnung (EU) 2019 2088 Version 04

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der Pensionskasse können grundsätzlich Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen werden.

Ihre Vorteile für mehr Vorfreude

  • Zuschüsse vom Arbeitgeber

  • einfach und übersichtlich

  • Absicherung für Sie und Ihre Familie

  • Transparenz und Mitsprache

  • persönliche Beratung

  • keine Provision, keine Abschlusskosten