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Mehr Verantwortung für Unternehmen – mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt
Mehr Verantwortung für Unternehmen – mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt

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Hintergrund, Ziel und Umsetzung von REACH

Die Verabschiedung der Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion zur Reform der europäischen Chemikalienpolitik. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Ziel der EU-Kommission ist der Schutz von Mensch und Umwelt, aber auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft der europäischen Industrie. Für Hersteller, Importeure und Anwender bedeutet das, ohne Daten keine Vermarktung von Chemikalien. Hersteller und Importeure müssen unter Einhaltung von gestaffelten Fristen und Anforderungen abhängig von der produzierten/importierten Menge das Risikopotenzial ihrer Stoffe bewerten und geeignete Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und an ihre Abnehmer kommunizieren. Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, werden künftig bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Die Chemikalienagentur stellt nichtvertrauliche Informationen über Stoffe und ihre Gefahren in einer Internetdatenbank zur Verfügung. Verbraucher haben nun einen Anspruch zu erfahren, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Ready for REACH

Schon seit dem Weißbuch der EU-Kommission zur Chemikalienpolitik 2001 befasst sich WACKER intensiv mit der REACH-Verordnung. Wir haben die Entwicklung des neuen europäischen Chemikalienrechts intensiv verfolgt und auf eine praktikable Detailgestaltung der Verordnung hingewirkt. Parallel zur Entwicklung der REACH-Verordnung in Brüssel haben wir die Konsequenzen für unser Unternehmen und unsere Produkte immer wieder abgeschätzt und Ergebnisse intern implementiert. Die Umsetzung der neuen Anforderungen orientiert sich an den Empfehlungen der Chemieverbände, angepasst an WACKER-spezifische Strukturen.

Konsequente Umsetzung der neuen EU-Verordnung

Im Interesse eines schlüssigen Risikomanagements von Industriechemikalien und einer vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitspolitik ist die Einhaltung der Regeln zur neuen EU-Verordnung für WACKER eine Selbstverständlichkeit: Zunächst werden wir alle betroffenen Stoffe vorregistrieren. Alle Stoffe, die wir in Europa herstellen oder die wir importieren, werden wir registrieren, sobald dies erforderlich ist. Alle Maßnahmen orientieren sich dabei an den vorgegebenen Fristen und Übergangsregelungen (zwischen 2010 und 2018). Dies gilt mittelbar auch für Polymere, obwohl diese von Registrierung und Bewertung ausgenommen sind. Alle enthaltenen Monomere und chemisch gebundenen Zusatzstoffe ab einem Gehalt von 2% müssen ebenfalls registriert werden.

Intensiver Dialog mit unseren Kunden und Lieferanten

REACH erfordert einen intensiven Austausch zwischen Herstellern, Importeuren und Anwendern zur Verwendung von Stoffen, den dabei möglichen Risiken und Expositionen (Kontakt und Gefährdung für Mensch und Umwelt) sowie zu geeigneten Gegenmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Die intensive Stoffsicherheitsbetrachtung nach den Vorgaben des Anhangs I der REACH-Verordnung ist erforderlich ab einer hergestellten oder importierten Jahresmenge von 10 Tonnen. Expositionsbeurteilung und Risikoabschätzung müssen nur für gefährliche Stoffe durchgeführt werden.
Der Informationsaustausch über Verwendung und Expositionen mittels Fragebogen ist einerseits erst dann sinnvoll, wenn geeignete datentechnische Werkzeuge zur Verfügung stehen, die eine effektive Datensammlung und -nutzung ermöglichen. Andererseits warten wir die Fertigstellung der Hilfsdokumente (Technical Guidance Documents) der Europäischen Chemikalienagentur ab, um überflüssige Doppelarbeiten zu vermeiden. Ebenso stehen wir mit unseren Lieferanten in aktivem Dialog, um die Vorgaben von REACH zu befolgen.

Sicherheitsdatenblatt informiert zu Anwendung und Risikobeherrschung

Informationen über geeignete Maßnahmen zur Risikobeherrschung bei der Verwendung unserer Produkte – sofern diese gefährliche Stoffe enthalten – erläutert das Sicherheitsdatenblatt. Um eine möglichst vielfältige Verwendung unserer Produkte zu unterstützen, erfolgt die Beschreibung in Verwendungs- und Expositionskategorien, die mehrere Einzelanwendungen und Expositionsszenarien abdecken. Spezielle Anwendungen, die hier nicht beschrieben sind, können Sie als Anwender innerhalb eines Jahres an uns weitergeben, oder Sie können selbst innerhalb von sechs Monaten einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen.