Reach

| Zum Hauptmenu.
| Zum Bereichsmenu.
| Zur Metanavigation.
| Zur Suche.
| Direkt zum Inhalt.


www.wacker.com

Creating Tomorrow's Solutions

ReachReach


Mehr Verantwortung für Unternehmen – mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt

organization r+d

Hintergrund, Ziel und Umsetzung von REACH

Die Verabschiedung der Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion zur Reform der europäischen Chemikalienpolitik. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung ist im Juni 2007 in Kraft getreten.
Ziel der EU-Kommission ist der Schutz von Mensch und Umwelt, aber auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft der europäischen Industrie. Für Hersteller, Importeure und Anwender bedeutet das, ohne Daten keine Vermarktung von Chemikalien. Hersteller und Importeure müssen unter Einhaltung von gestaffelten Fristen und Anforderungen abhängig von der produzierten/importierten Menge das Risikopotenzial ihrer Stoffe bewerten und geeignete Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und an ihre Abnehmer kommunizieren. Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, werden künftig bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Die Chemikalienagentur stellt nichtvertrauliche Informationen über Stoffe und ihre Gefahren in einer Internetdatenbank zur Verfügung. Verbraucher haben nun einen Anspruch zu erfahren, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Umsetzung von REACH: WACKER liegt im Zeitplan

Schon seit dem Weißbuch der EU-Kommission zur Chemikalienpolitik 2001 befasst sich WACKER intensiv mit der REACH-Verordnung. Wir haben die Entwicklung des neuen europäischen Chemikalienrechts intensiv verfolgt und auf eine praktikable Detailgestaltung der Verordnung hingewirkt. Parallel zur Entwicklung der REACH-Verordnung in Brüssel haben wir die Konsequenzen für unser Unternehmen und unsere Produkte immer wieder abgeschätzt und Ergebnisse intern implementiert. Die Umsetzung der neuen Anforderungen orientiert sich an den Empfehlungen der Chemieverbände, angepasst an WACKER-spezifische Strukturen.

Konsequente Umsetzung der neuen EU-Verordnung

Im Interesse eines schlüssigen Risikomanagements von Industriechemikalien und einer vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitspolitik ist die Einhaltung der Regeln zur neuen EU-Verordnung für WACKER eine Selbstverständlichkeit: Entsprechend dem REACH-Zeitplan fand im zweiten Halbjahr 2008 die Vorregistrierung der Phase-In-Stoffe statt. Darunter fallen vor allem Stoffe, die im Europäischen Altstoffregister (EINECS) gelistet sind, sowie Stoffe, die in den 15 Jahren vor In-Kraft-Treten von REACH mindestens einmal hergestellt, aber nie in Verkehr gebracht wurden. Insgesamt meldeten wir an die europäische Chemikalienagentur ECHA im Zuge der Vorregistrierung über 7000 Stoffe, die wir in Europa herstellen oder importieren. Damit haben wir die erste Stufe der Umsetzung fristgerecht zum 1. Dezember 2008 abgeschlossen.
Gleichzeitig haben wir die Registrierungsdossiers für die ersten Stoffe eingereicht. Diese Hauptaufgabe der Umsetzung von REACH wird uns die nächsten zehn Jahre, bis zum Ende der letzten Übergangsfrist im Jahr 2018, beschäftigen.
Die Vorgehensweise bei der Registrierung gilt mittelbar auch für Polymere, obwohl diese von Registrierung und Bewertung ausgenommen sind. Alle enthaltenen Monomere und chemisch gebundenen Zusatzstoffe ab einem Gehalt von 2% müssen ebenfalls registriert werden.

Intensiver Dialog mit unseren Kunden und Lieferanten

REACH erfordert einen intensiven Austausch zwischen Herstellern, Importeuren und Anwendern zur Verwendung von Stoffen, den dabei möglichen Risiken und Expositionen (Kontakt und Gefährdung für Mensch und Umwelt) sowie zu geeigneten Gegenmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Die intensive Stoffsicherheitsbetrachtung nach den Vorgaben des Anhangs I der REACH-Verordnung ist erforderlich ab einer hergestellten oder importierten Jahresmenge von 10 Tonnen. Expositionsbeurteilung und Risikoabschätzung müssen nur für gefährliche Stoffe durchgeführt werden.
Ebenso stehen wir mit unseren Lieferanten in aktivem Dialog, um die Vorgaben von REACH zu befolgen. Der intensive Informationsaustausch mit Kunden und Lieferanten über Verwendungen und Expositionen ist erst dann sinnvoll und erforderlich, wenn unser eigenes Wissen im Zuge der Stoffsicherheitsbetrachtung ausgewertet ist und Informationslücken aufgetreten sind.

Sicherheitsdatenblatt informiert zu Anwendung und Risikobeherrschung

WACKER stellt sicher, dass seine Produkte bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Informationen zu Produkten werden stets auf dem aktuellen Stand gehalten, neue Erkenntnisse fließen zeitnah in die Risikobewertungen ein.
Informationen über geeignete Maßnahmen zur Risikobeherrschung bei der Verwendung unserer Produkte – sofern diese gefährliche Stoffe enthalten – erläutert das Sicherheitsdatenblatt. Um eine möglichst vielfältige Verwendung unserer Produkte zu unterstützen, erfolgt die Beschreibung in Verwendungs- und Expositionskategorien, die mehrere Einzelanwendungen und Expositionsszenarien abdecken. Die bisherigen Sicherheitsdatenblätter erweitern wir, sobald die Stoffsicherheitsbewertung und der Stoffsicherheitsbericht im Rahmen der Registrierung erstellt sind. Das Unternehmen stellt Sicherheitsdatenblätter nicht nur zu Produkten zur Verfügung, für die dies gesetzlich gefordert ist, sondern zu allen Verkaufsprodukten. Insgesamt bietet Wacker mehr als 50.000 Sicherheitsdatenblätter in bis zu 33 Sprachen an.