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Hauptversammlung 2008
Hauptversammlung 2008

Organisatorisches

Wann und wo findet die nächste Hauptversammlung statt?
Unsere nächste Hauptversammlung findet am 8. Mai 2008 im Internationalen Congress Center München (ICM) auf dem Messegelände München-Riem, Am Messesee 6, 81829 München statt und beginnt um 10:00 Uhr. Einlass ist ab 8:30 Uhr. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Ankunft.
Wie lange dauert die Hauptversammlung?
Die Dauer der Hauptversammlung ist abhängig von der Anzahl der Redebeiträge und der durch den Vorstand und Aufsichtsrat zu beantwortenden Fragen der Aktionäre und ihrer Vertreter und kann daher nicht im Voraus festgelegt werden.
Wie kann ich zur Hauptversammlung anreisen und wo kann ich parken?
Informationen zur Anreise mit U- / S-Bahn oder PKW und zu den Parkmöglichkeiten finden Sie hier. Wenn Sie im Parkhaus West parken, können Sie während der Hauptversammlung Ihren Parkschein, den Sie im Parkhaus ziehen, gegen ein kostenloses Ausfahrticket an unserer Zentralen Information im Erdgeschoss des ICM tauschen.
Gibt es kostenlose Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel?
Ja, es gibt kostenlose Fahrkarten für den MVV-Bereich (Bus, Straßenbahn, S- und U-Bahn in München). Diese erhalten Sie zusammen mit Ihrer Eintrittskarte zugesandt.
Besteht die Möglichkeit an der Hauptversammlung per Telefonkonferenz oder via Internet teilzunehmen?
Die Möglichkeit, an der Hauptversammlung per Telefonkonferenz oder via Internet teilzunehmen, besteht nicht. Die Präsentation und die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden jedoch am 8. Mai 2008 ab ca. 12:00 Uhr auf unserer Internetseite www.wacker.com/hauptversammlung verfügbar sein. Dort finden Sie auch alle im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehenden Dokumente.
In welcher Sprache wird die Hauptversammlung abgehalten?
Die Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten.
Gibt es Sicherheitskontrollen am Eingang?
Um für alle Hauptversammlungsteilnehmer eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden im Eingangsbereich Sicherheitsschleusen angebracht. Sicherheitsgefährdende Gegenstände (z.B. Waffen, Messer, spitze/scharfe Gegenstände, brennbare Flüssigkeiten etc.) müssen vor der Veranstaltung am Einlass abgegeben werden. Diese werden sicher verwahrt und können nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
Wie sieht der zeitliche Ablauf auf der Hauptversammlung aus?
Die Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr. Die Wacker Chemie AG erwartet eine hohe Anzahl von Teilnehmern, deshalb empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Ankunft. Einlass ist ab 8:30 Uhr möglich. Die komplette Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Einladung.
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Teilnahme/Einladung/Anmeldung/Erhalt der Eintrittskarten

Wer ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt?
Die Hauptversammlung ist das wichtigste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär selbst an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Besitz von WACKER-Aktien zum „Record Date“, dem 17. April 2008, 0:00 Uhr, sowie die rechtzeitige Anmeldung spätestens am 30. April 2008, 24:00 Uhr.
Kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien am Tag vor der Hauptversammlung verkauft habe?
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der den Nachweis erbracht hat, dass er am 17. April 2008, 0:00 Uhr, WACKER-Aktien besessen hat und sich spätestens am 30. April 2008, 24:00 Uhr, bei der in der Einladung mitgeteilten Anmeldestelle angemeldet hat. Wer Aktien nach dem 17. April 2008, 0:00 Uhr, verkauft, bleibt zur Hauptversammlung am 8. Mai 2008 teilnahme- und stimmberechtigt.
Wie erhalte ich eine Einladung zur Hauptversammlung?
Sind Sie Aktionär, so erfolgt der Versand der Hauptversammlungseinladung automatisch über Ihr depotführendes Institut. Da WACKER-Aktien keine Namens- sondern Inhaberaktien sind und damit der Wacker Chemie AG die Aktionäre nicht persönlich bekannt sind, ist der Versand der Einladungen nur über Ihr depotführendes Institut möglich und leider nicht direkt über die Wacker Chemie AG.
Ab wann werden die Einladungen zur diesjährigen Hauptversammlung der Wacker Chemie AG versandt?
Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wird Ihnen ab dem 07.04.2008 über Ihr depotführendes Institut zugesandt.
Wo kann ich den Text der Einladung einsehen?
Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde am 26. März 2008 im elektronischen Bundesanzeiger und am 27. März 2008 in der überregionalen Tagespresse veröffentlicht, sowie auf unserer Internetseite unter www.wacker.com/hauptversammlung eingestellt.
Was mache ich, wenn ich keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten habe?
Da die WACKER-Aktie auf den Inhaber lautet, erfolgt der Versand der Hauptversammlungseinladungen an die Aktionäre ausschließlich über die depotführenden Institute. Haben Sie Aktien zum "Record Date", dem 17. April 2008, 0:00 Uhr, besessen, aber keine Einladung erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr depotführendes Institut, sofern Sie Ihre Aktien bei der Hauptversammlung vertreten möchten.
Wie und wo kann ich mich zur Hauptversammlung anmelden?/ Wie erhalte ich eine Eintrittskarte?
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 30. April 2008, 24:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse per Post, E-Mail oder Fax anmelden:
Wacker Chemie AG
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
60272 Frankfurt am Main
WP.HV@Xchanging.com
Fax +49 69 12012-66827
Sie erhalten Ihre Eintrittskarte nach fristgerechter Anmeldung direkt von Ihrem depotführenden Institut. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Einladung.
Wann ist der Anmeldeschluss für die Bestellung der Eintrittskarten?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eintrittskartenbestellung spätestens am 30. April 2008, 24:00 Uhr, bei der Anmeldestelle eingegangen sein muss. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Kann ich eine Begleitperson (z.B. Ehepartner oder Sohn/Tochter) mitbringen?/ Wie viele Eintrittskarten erhält ein Aktionär?
Jeder Aktionär mit mehr als einer Aktie kann bis zu zwei Eintrittskarten über sein depotführendes Institut anfordern. Sie können daher gerne eine Begleitperson mitnehmen.
Was mache ich, wenn ich mich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet habe, aber die Eintrittskarte nicht erhalten bzw. verloren habe?
Wenn Sie sich rechtzeitig angemeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten haben (zum Beispiel durch Verlust auf dem Postweg), können Sie trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Sie müssen sich dann mit Ihrem Personalausweis am Registrierungsschalter ausweisen, wo die ordnungsgemäße Anmeldung überprüft wird. Es wird eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt, die Sie zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.
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Vertretung/Übertragung/Wortmeldungen

Was ist das Stimmrecht?
Als Stimmrecht bezeichnet man das mit dem Erwerb einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der Hauptversammlung über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen.
Die Ausübung des Stimmrechts steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Sie können das Stimmrecht auch auf Dritte und somit auch auf Ihr depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter durch Vollmacht übertragen. Laut Satzung der Wacker Chemie AG gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.
Was muss ich beachten, wenn ich mich in der Hauptversammlung vertreten lassen möchte und Vollmacht sowie Weisungen erteilen möchte?
Falls Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht und Weisungen zur Stimmrechtsausübung zu erteilen.
1. Persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung oder Stimmrechtsvertretung durch einen Dritten (auch eine Aktionärsvereinigung oder Ihr Kreditinstitut):
Mit dem mit der Eintrittskarte zugesandten Formular können Sie oder ein von Ihnen bevollmächtigter Dritter persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Wenn Sie einen Dritten zur Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, füllen Sie bitte die mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmacht aus, unterzeichnen diese und übergeben die Eintrittskarte Ihrem Vertreter.
2. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft:
Wenn Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen und auch keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an.
Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, senden Sie bitte das mit der Eintrittskarte zugesandte Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax bis spätestens 6. Mai 2008, 24:00 Uhr, eingehend, an folgende Adresse:
Wacker Chemie AG
c/o Computershare HV-Services AG
Hansastraße 15
80686 München
Fax +49 89 309037-4675
Falls Sie die Hauptversammlung vorzeitig verlassen müssen oder möchten, können Sie Ihren Aktienbesitz weiter vertreten lassen, indem Sie einen anderen Aktionär oder einen der vor Ort vertretenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen.
Ich möchte bei der Hauptversammlung sprechen. Wie gehe ich vor?
Wenn Sie sich an der Debatte beteiligen wollen, bitten wir Sie, am Wortmeldetisch im Versammlungssaal Ihren Namen zu nennen, die Nummer Ihres Stimmkartenblocks anzugeben und ein Wortmeldeformular auszufüllen. Wortmeldungen sollten möglichst frühzeitig angemeldet werden. Angemeldete Redner werden dann während der Generaldebatte vom Versammlungsleiter aufgerufen.
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Gegenanträge

Wo kann ich Gegenanträge ansehen?
Nach dem Gesetz zugänglich zu machende Gegenanträge werden unter dem Link "Gegenanträge" auf der Internetseite der Gesellschaft www.wacker.com/hauptversammlung veröffentlicht, wenn sie spätestens zum 23.04.2008, 24:00 Uhr, schriftlich an die in der Einladung genannte Adresse geschickt wurden.
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Sonstiges

Wo bekomme ich die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?
Die Teilnahme-/Steuerbescheinigung ist Bestandteil des Stimmkartenblocks, den Sie nach Abgabe der Eintrittskarte am Schalter im Eingangsbereich erhalten. Bitte trennen Sie die Teilnahmebestätigung vom Stimmkartenblock ab und bewahren sie diese auf.
Gäste können sich bei Bedarf an der Zentralen Information im Erdgeschoss des ICM eine Teilnahmebescheinigung ausstellen lassen.
Sind der Versammlungssaal und das ICM behindertengerecht?
Ja, sowohl der Versammlungssaal als auch das gesamte ICM sind behindertengerecht ausgestaltet. Dementsprechend steht für körperlich eingeschränkte Personen auch ein Fahrstuhl zur Verfügung. Auch sind Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort gerne behilflich.
Wo erhalte ich Informationsmaterial zur Wacker Chemie AG?
Informationsmaterial zur Wacker Chemie AG liegt am Tag der Hauptversammlung an der Zentralen Information im Erdgeschoss des ICM aus. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, alle dort ausliegenden Informationen zur Wacker Chemie AG über die Medienbibliothek im Internet abzurufen.
Wann erfolgt die Auszahlung der Dividende?
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung an die depotführenden Institute, also am 9. Mai 2008. Die depotführenden Institute erteilen danach den Aktionären die entsprechenden Dividendengutschriften.
Bis wann muss ich Aktien gekauft haben, um dividendenberechtigt zu sein?
Dividendenberechtigt sind alle Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung, also dem 8. Mai 2008, Aktien halten. Es gibt keine Mindesthaltedauer vor oder nach der Hauptversammlung.
Wird für das Geschäftsjahr 2007 eine Dividende ausgeschüttet?
Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird in der Hauptversammlung abgestimmt. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die Zahlung einer Dividende von insgesamt 3 € je dividendenberechtigter Aktie vor.
Kann ich die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
Sie können die Hauptversammlung zeitweise verlassen. Beim Verlassen müssen Sie sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt neu anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend geändert werden kann.
Gibt es für Aktionäre ein vollständiges Schriftprotokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?
Vom Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein vollständiges Protokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt.
Sind elektronische Medien erlaubt?
Sämtliche elektronische Medien mit Funkkontakt (Handy, BlackBerry etc.) sind im Versammlungssaal während der Hauptversammlung auszuschalten, um Störungen zu vermeiden.
Werden Erfrischungen angeboten?
Speisen und Getränke werden in den Foyers gereicht. Wir bitten Sie, diese nicht mit in den Versammlungssaal zu nehmen.
Zeittafel für Aktionäre
26.03.2008 Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
27.03.2008 Veröffentlichung der Kurzfassung der Tagesordnung in überregionaler Tageszeitung
07.04.2008 Beginn des Versands der Einladungen durch die depotführenden Institute
17.04.2008 „Record Date“ (Bezugszeitpunkt für Nachweis der Aktionärseigenschaft / Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung)
30.04.2008 Letzter Anmeldetag für Aktionäre
08.05.2008 Ordentliche Hauptversammlung der Wacker Chemie AG, Internationales Congress Center München (ICM), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München
Einlass: ab 8:30 Uhr
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: nach Feststellung und Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse
09.05.2008 Dividendenbekanntmachung und -ausschüttung
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Kontakt Hauptversammlung

Sind noch Fragen offen geblieben? Wir beantworten sie Ihnen gerne unter: Telefon-Hotline oder schreiben Sie uns eine E-Mail