Nach §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (einschließlich diesen nahestehende Personen) verpflichtet, eigene Geschäfte mit WACKER-Aktien zu melden, die eine Gesamtsumme von € 5.000 pro Jahr überschreiten.
Um Directors' Dealings Mitteilungen sowie weitere Kapitalmarktinformationen der Wacker Chemie AG nachlesen zu können, verwenden Sie bitte folgenden Link zum Unternehmensregister:
http://www.unternehmensregister.de -> Kapitalmarktinformationen -> Detailrecherche -> Suchen: "Wacker Chemie AG"